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Kontaktverfolgung
Um die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen, werden Kontaktdatenformulare verteilt, die vonallen Besuchern vor Betreten des Schaudenkmals auszufüllen sind. Diese werden 4Wochen unter Berücksichtigung der DSVGO aufbewahrt und dann vernichtet.
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Ausschluss vom Schaudenkmalsbetrieb
Ausgeschlossen von der Teilnahme an Veranstaltungen des Schaudenkmals(als Mitarbeiter oder Besucher) sind
●Personen nach einem positiven Coronavirus-Test innerhalb der letzten 14 Tage
●Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer Person hatten, bei der ein Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde.
●Personen mit akuten Atemwegserkrankungen mit Covid-19- typischen Symptomen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit bei sich selbst oder einer Person im gemeinsamen Haushalt.
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Anzahl der erlaubten Besucher
Es dürfen sich maximal 10 Besucher gleichzeitig im Schaudenkmalsgebäude aufhalten(max. 10 Besucher sowie bis zu 4 Mitarbeiter). Zusätzlich besteht eine Beschränkung für den oberen Teil des Schaudenkmals, auf Grund der räumlichen Gegebenheiten dürfensich in diesem Bereich maximal 4 Besucher gleichzeitig befinden.
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Gebäude
Ein- und Ausgang zum Schaudenkmalsgebäude sind getrennt und entsprechend gekennzeichnet, vorgegebene und markierte Laufrichtungen sind einzuhalten.
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Mundnasenschutz und Abstandsregel
Mundnasenschutz (MNS): Innerhalb des Schaudenkmalsgebäudes ist zu jeder Zeit eine Mund-Nasenschutz-Maske zu tragen. Es ist darauf zu achten, dass keine Personenschlange entsteht und der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Gedränge im Eingangsbereich oder an Türen ist zu vermeiden. Körperkontakt ist zuvermeiden (kein Händeschütteln, Umarmungen, etc.). Ein Abstand von mindestens 1,5 m (besser 2 m) zwischen den anwesenden Personen trägt dazu bei, dieÜbertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren.
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Hygiene Niesen/Husten
Die Husten- und Niesregeln sind einzuhalten (in ein Taschentuch oder die Armbeugehustenoder niesen).
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Hygieneregeln
Die Hände sollten direkt bei Betreten Gebäudes gründlich gewaschen oder desinfiziertwerden. Dazu gibt es im Eingangsbereich Hand-Desinfektionsmittel-Spender bzw. Händewaschmöglichkeit mit Seife im Sanitärraum. Der Sanitärraum ist mit Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Handtrockenmöglichkeit ausgestattet (Einmalhandtücher).